Der Arbeitgeber muss dem Betriebsrat rechtzeitig Auskünfte erteilen und ihn schriftlich über die folgenden Punkte informieren:
1. die Gründe für die geplanten Entlassungen
2. die Zahl und die Berufsgruppen der zu entlassenden Arbeitnehmer
3. die Zahl und die Berufsgruppen der in der Regel beschäftigten Arbeitnehmer
4. den Zeitraum, in dem die Entlassungen vorgenommen werden sollen
5. die vorgesehenen Kriterien für die Auswahl der zu entlassenden Arbeitnehmer
6. die für die Berechnung etwaiger Abfindungen vorgesehenen Kriterien
Eine Kopie der schriftlichen Mitteilung an den Betriebsrat muss an das Arbeitsamt weitergeleitet werden.
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