Falls ein Unternehmen die Entlassung von mehr als 30 Arbeitnehmern in naher Zukunft plant, ist das Unternehmen nach dem Kündigungsschutzgesetz verpflichtet, dem Arbeitsamt seine Absicht der Betriebsänderung mitzuteilen.
Zugleich muss das Unternehmen den Betriebsrat darüber informieren. Er muss mit dem Betriebsrat besprechen, ob man diese Entlassungen vermeiden, einschränken oder ihre Folgen mindern kann.
Eine Minderung der Folge könnte beispielsweise durch Outplacement erfolgen.
Outplacement bietet den zu entlassenden Arbeitnehmern eine professionelle Hilfe durch Outplacement-Berater, die bei der beruflichen Neuorientierung behilflich ist.
Diese Dienstleistung des Outplacements wird in den meisten Fällen von dem Unternehmen finanziert.
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